Behandlungsunterbrechung logopädie

Das kann eine therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit der verordnenden Arztpraxis oder auch eine Erkrankung beziehungsweise Urlaub von Therapeut:in oder Patient:in sein.

In der Physiotherapieverliert eine Verordnung mit bis zu 6 verordneten Behandlungseinheiten 3 Monate nach dem ersten Behandlungstag ihre Gültigkeit.

Gezählt wird ab dem Tag nach der letzten Behandlung.

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Januar 2021 trat die neue Heilmittel-Richtlinie in Kraft. Aus den folgenden Gründen kann eine Unterbrechung auch länger als 14 Tage andauern, solange das Therapieziel dadurch nicht gefährdet wird:



Bei allen Unterbrechungen aus oben genannten Gründen gilt:


  • Eine Verordnung mit bis zu sechs verordneten Behandlungseinheiten verliert drei Monate nach dem ersten Behandlungstag ihre Gültigkeit.
  • Eine Verordnung mit mehr als sechs Behandlungseinheiten verliert sechs Monate nach dem ersten Behandlungstag ihre Gültigkeit.

Die Behandlung ist nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Verordnung abzubrechen, zudem sind begründete Unterbrechungen vom Leistungserbringer auf der Verordnung zu dokumentieren.


Gut zu wissen: Das Fehlen der Kürzel „T“, „K“ oder „F“ führt nicht zu einer Absetzung oder Korrekturanforderung durch die Krankenkasse.

Januar 2021 gültig ist, gibt es ein passendes Feld für "Begründungen".) Verglichen zu den Regeln der alten Heilmittel-Richtlinie sind diese längeren Unterbrechungsfristen nun konkreter definiert und somit fester Bestandteil der Richtlinie.

  • Unbegründet sind wie früher (also vor der Corona-Panademie) Unterbrechungsfristen bis zu 14 Tagen gestattet.

  • Wie gehabt gelten die Fristen und Vorgaben nicht für Podologen und Ernährungstherapeuten.

  • Zu Zeiten der alten Heilmittel-Richtlinie hat die DAK Gesundheit Beispiele für mögliche Begründungen genannt: Gründe sind z.

    Seit dem 1. B. „therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt“, „Krankheit des Patienten/Therapeuten“ oder „Ferien bzw. März 2022 durchgeführt wurden, bei Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht geprüft werden. Urlaub des Patienten/Therapeuten“. 

    Regelungen zu Unterbrechungsfristen in der GKV

    Laut der Corona-Sonderregelung mussten die Unterbrechungsfristen für alle Behandlungen, die bis zum 31.

    Das Nähere hierzu regeln die Vertragspartner nach § 125 SGB V. Abweichend von Satz 1 und 2 führen Behandlungsunterbrechungen bei Maßnahmen der Podologischen Therapie sowie der Ernährungstherapie nicht zur Ungültigkeit der Verordnung."

    Konkret ermöglicht die neue Heilmittel-Richtlinie: