Hebegebühr vv rvg


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V. m. 0,5 % von 7.500 Euro entsprechen 37,50 Euro, sodass für Beträge bis 10.000 Euro eine Hebegebühr von maximal 62,50 Euro entsteht (25 Euro + 37,50 Euro).

Die Hebegebühr für Beträge über 10.000 Euro wird dann entsprechend nach folgendem Schema berechnet: 25 Euro + 37,50 Euro + 0,25 % des 10.000 Euro übersteigenden Betrags. Sie beträgt mindestens 1 Euro und ist nicht nach oben begrenzt.

Beläuft sich der zu verwahrende und weiterzuleitende Geldbetrag zum Beispiel auf 23.000 Euro, so müssen 0,25 % von 13.000 Euro (= 32,50 Euro) mit den Beträgen aus der ersten und zweiten Kategorie addiert werden, sodass die Hebegebühr insgesamt 25 Euro + 37,50 Euro + 32,50 Euro = 95 Euro beträgt.

Eine andere Variante zur Berechnung der Hebegebühr die eine Schnellrechnung nach folgendem Schema:

Betrag

%

Ergebnis

bis zu 2.500 Euro

1,00

1 % des Betrags, höchstens 25 Euro

bis zu 10.000 Euro

0,50

0,5 % des Gesamtbetrags

+ 12,50 Euro

über 10.000 Euro

0,25

0,25 % des Gesamtbetrags

+ 37,50 Euro


★★★★★

(1 Bewertung, 2 von 5)

nach dem Sortenschutzgesetz, wenn sich die Beschwerde gegen einen Beschluss des Widerspruchsausschusses richtet
1,33511Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung vor dem Landessozialgericht, wenn Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG) ..........

78,00 bis 889,00 €Die Gebühr wird auf die Verfahrensgebühr für ein nachfolgendes Berufungsverfahren angerechnet. 3512Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundessozialgericht, wenn Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG) ..........

105,00 bis 1 151,00 €Die Gebühr wird auf die Verfahrensgebühr für ein nachfolgendes Revisionsverfahren angerechnet. 3513Terminsgebühr in den in Nummer 3500 genannten Verfahren ..........0,53514In dem Verfahren über die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Anordnung eines Arrests, des Antrags auf Erlass eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung oder des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bestimmt das Beschwerdegericht Termin zur mündlichen Verhandlung:
Die Gebühr 3513 beträgt ..........



1,23515Terminsgebühr in den in Nummer 3501 genannten Verfahren ..........26,00 bis 275,00 €3516Terminsgebühr in den in Nummern 3502, 3504, 3506 und 3510 genannten Verfahren ..........
1,23517Terminsgebühr in den in Nummer 3511 genannten Verfahren ..........65,00 bis 665,00 €3518Terminsgebühr in den in Nummer 3512 genannten Verfahren ..........78,00 bis 863,00 €

Hebegebühr beim Rechtsanwalt oder Notar - Definition und Berechnung mit Beispiel


Hebegebühr des Rechtsanwalts berechnen (© Andrey Popov - Fotolia.com)

Der BegriffHebegebühr bezeichnet den Geldbetrag, den einRechtsanwaltoder ein Notar dafür verlangen kann, dass er im Auftrag seines Mandaten einen Geldbetrag oder andere Wertsachen verwahrtund im Anschluss an ihn beziehungsweise einen anderen Empfangsberechtigten weiterleitet.

V. m. | (mit Pop-Up Blocker)

Mehrwertsteuer

Der Rechtsanwalt hat als Dienstleister ebenfalls die Mehrwertsteuer abzuführen. der Verfahrensgebühr in Zivilprozess) erhöht sich die Gebühr um 30 % der jeweiligen Gebühr. Endigt der Auftrag, bevor der Rechtsanwalt die Klage, den ein Verfahren einleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag, die Zurücknahme der Klage oder die Zurücknahme des Antrags enthält, eingereicht oder bevor er einen gerichtlichen Termin wahrgenommen hat; 2.

Hebegebühren gem. Mit den Hebegebühren sollen die Kosten abgedeckt werden, die der Rechtsanwalt durch Tätigung der Überweisungen und für zusätzliche Sorgfaltspflichten hat.

Reisekosten und Abwesenheitsgeld gem. Doch die Höhe der Hebegebühr folgt nicht der in § 13 RVG enthaltenen Tabelle, sondern wird anhand der Tabelle in Nr.

1009 VV-RVG berechnet (siehe Rechenbeispiel unten).

Gebühren­tat­bestand

Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 RVG

Hebegebühr

 

1. Pro Arbeitsgang (wohl versendeter Schriftsatz) ist der Maximalbetrag aber auf 5,00 € begrenzt.

nach dem Halbleiterschutzgesetz, wenn sich die Beschwerde gegen einen Beschluss richtet,

a)

durch den die Anmeldung zurückgewiesen wird,

b)

durch den über den Löschungsantrag entschieden wird,

 
5. für die ersten 50 Seiten jeweils 0,50 € und für jede weitere je 0,15 € geltend machen.

Im Verfahren über die Prozesskostenhilfe bestimmt sich die Terminsgebühr nach den für dasjenige Verfahren geltenden Vorschriften, für das die Prozesskostenhilfe beantragt wird.

3324Verfahrensgebühr für das Aufgebotsverfahren ..........1,0
3325Verfahrensgebühr für Verfahren nach § 148 Abs.

1 und 2, nach § 246a des Aktiengesetzes (auch i. Der Beistand für einen Zeugen oder Sachverständigen erhält die gleichen Gebühren wie ein Verfahrensbevollmächtigter.
(2) Die Verfahrensgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information.
(3) Die Terminsgebühr entsteht sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist.

| Impressum

Vorbemerkung 3:
(1) Gebühren nach diesem Teil erhält der Rechtsanwalt, dem ein unbedingter Auftrag als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter, als Beistand für einen Zeugen oder Sachverständigen oder für eine sonstige Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren erteilt worden ist.

nach dem Designgesetz, wenn sich die Beschwerde gegen einen Beschluss richtet,

a)

durch den die Anmeldung eines Designs zurückgewiesen worden ist,

b)

durch den über den Löschungsantrag gemäß § 36 DesignG entschieden worden ist,

c)

durch den über den Antrag auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit gemäß § 34a DesignG entschieden worden ist,

 
6.

Die frühere Erstberatungsgebühr ist damit erheblich eingeschränkt. Deshalb ist auf alle Gebühren mit Ausnahme der Auslagen für Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten die Mehrwertsteuer zu berechnen. § 327e Abs. 2 des Aktiengesetzes) oder nach § 16 Abs. 3 UmwG ..........




0,75
3326Verfahrensgebühr für Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen, wenn sich die Tätigkeit auf eine gerichtliche Entscheidung über die Bestimmung einer Frist (§ 102 Abs.

3 des Arbeitsgerichtsgesetzes), die Ablehnung eines Schiedsrichters (§ 103 Abs. 3 des Arbeitsgerichtsgesetzes) oder die Vornahme einer Beweisaufnahme oder einer Vereidigung (§ 106 Abs. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes) beschränkt ..........





0,75
3327Verfahrensgebühr für gerichtliche Verfahren über die Bestellung eines Schiedsrichters oder Ersatzschiedsrichters, über die Ablehnung eines Schiedsrichters oder über die Beendigung des Schiedsrichteramts, zur Unterstützung bei der Beweisaufnahme oder bei der Vornahme sonstiger richterlicher Handlungen anlässlich eines schiedsrichterlichen Verfahrens ..........



0,75
3328Verfahrensgebühr für Verfahren über die vorläufige Einstellung, Beschränkung, Aussetzung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung oder die einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung und die Anordnung, dass Vollstreckungsmaßnahmen aufzuheben sind ..........


0,5
Die Gebühr entsteht nicht, wenn die Tätigkeit zum Rechtszug gehört (§ 19 Abs.

1 Satz 2 Nr. 12 RVG). Rechtsanwalt und Mandant müssen hierüber eine Vergütungsvereinbarungtreffen. soweit in einer Familiensache, die nur die Erteilung einer Genehmigung oder die Zustimmung des Familiengerichts zum Gegenstand hat, oder in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit lediglich ein Antrag gestellt und eine Entscheidung entgegengenommen wird,

 
beträgt die Gebühr 3100 ..........0,8
 (1) Soweit in den Fällen der Nummer 2 der sich nach § 15 Abs.

3 RVG ergebende Gesamtbetrag der Verfahrensgebühren die Gebühr 3100 übersteigt, wird der übersteigende Betrag auf eine Verfahrensgebühr angerechnet, die wegen desselben Gegenstands in einer anderen Angelegenheit entsteht.
(2) Nummer 3 ist in streitigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere in Verfahren nach dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen, nicht anzuwenden.

 
3102Verfahrensgebühr für Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG) ..........
65,00 bis 719,00 €
3103(weggefallen) 
3104Terminsgebühr, soweit in Nummer 3106 nichts anderes bestimmt ist ..........1,2
(1) Die Gebühr entsteht auch, wenn
1.

in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung oder ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten oder gemäß § 307 oder § 495a ZPO oder § 77 Abs.

2 AsylG ohne mündliche Verhandlung oder Erörterung entschieden oder in einem solchen Verfahren mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts ein Vertrag im Sinne der Nummer 1000 geschlossen wird oder eine Erledigung der Rechtssache im Sinne der Nummer 1002 eingetreten ist,

2.

nach § 84 Abs. 1 Satz 1 VwGO oder § 105 Abs.

1 Satz 1 SGG durch Gerichtsbescheid entschieden wird und eine mündliche Verhandlung beantragt werden kann oder

3.

das Verfahren vor dem Sozialgericht, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, nach angenommenem Anerkenntnis ohne mündliche Verhandlung endet.

(2) Sind in dem Termin auch Verhandlungen zur Einigung über in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche geführt worden, wird die Terminsgebühr, soweit sie den sich ohne Berücksichtigung der nicht rechtshängigen Ansprüche ergebenden Gebührenbetrag übersteigt, auf eine Terminsgebühr angerechnet, die wegen desselben Gegenstands in einer anderen Angelegenheit entsteht.
(3) Die Gebühr entsteht nicht, soweit lediglich beantragt ist, eine Einigung der Parteien oder der Beteiligten oder mit Dritten über nicht rechtshängige Ansprüche zu Protokoll zu nehmen.
(4) Eine in einem vorausgegangenen Mahnverfahren oder vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger entstandene Terminsgebühr wird auf die Terminsgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits angerechnet.
 
3105Wahrnehmung nur eines Termins, in dem eine Partei oder ein Beteiligter nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil, Versäumnisentscheidung oder zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung gestellt wird:
Die Gebühr 3104 beträgt ..........




0,5
(1) Die Gebühr entsteht auch, wenn
1.

das Gericht bei Säumnis lediglich Entscheidungen zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung von Amts wegen trifft oder

2.

eine Entscheidung gemäß § 331 Abs.

3 ZPO ergeht.

(2) § 333 ZPO ist nicht entsprechend anzuwenden.
 
3106Terminsgebühr in Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG) ..........
65,00 bis 665,00 €
Die Gebühr entsteht auch, wenn
1.

in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden oder in einem solchen Verfahren mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts ein Vertrag im Sinne der Nummer 1000 geschlossen wird oder eine Erledigung der Rechtssache im Sinne der Nummer 1002 eingetreten ist,

2.

nach § 105 Abs.

1 Satz 1 SGG durch Gerichtsbescheid entschieden wird und eine mündliche Verhandlung beantragt werden kann oder

3.

das Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, nach angenommenem Anerkenntnis ohne mündliche Verhandlung endet.

In den Fällen des Satzes 1 beträgt die Gebühr 90 % der in derselben Angelegenheit dem Rechtsanwalt zustehenden Verfahrensgebühr ohne Berücksichtigung einer Erhöhung nach Nummer 1008.
 
Abschnitt 2
Berufung, Revision, bestimmte Beschwerden und Verfahren vor dem Finanzgericht
Vorbemerkung 3.2:
(1) Dieser Abschnitt ist auch in Verfahren vor dem Rechtsmittelgericht über die Zulassung des Rechtsmittels anzuwenden.
(2) Wenn im Verfahren auf Anordnung eines Arrests, zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung oder auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sowie im Verfahren über die Aufhebung, den Widerruf oder die Abänderung der genannten Entscheidungen das Rechtsmittelgericht als Gericht der Hauptsache anzusehen ist (§ 943, auch i.

Bei Betragsrahmengebühren beträgt der Anrechnungsbetrag höchstens 225,00 €. | (mit Pop-Up Blocker)

Gebührenkappung nach § 15 Absatz 3 RVG

Fallen für eine Streitsache mehrere gleichartige Gebühren an. bis einschließlich 2.500,-- €

1,0%

2.

Die wichtigsten Anwaltsgebühren nach dem RVG

Welche Gebühren anfallen können richtet sich vor allem nach dem Rechtsgebiet
  • Zivilrechtliche Streitigkeit (Amtsgericht, Landgericht, Arbeitsgericht)
    Beratungsgebühr - insbesondere Erstberatungsgebühr, Geschäftsgebühr, Gebühr für einfache Schreiben, Einigungsgebühr und Aussöhnungsgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr sowie die Gebühren bei Versäumnisurteil, Mahnverfahren, Vollstreckungsgebühr und Erhöhung der Gebühr bei mehreren Mandanten.

    In den Fällen des Satzes 1 beträgt die Gebühr 75 % der in derselben Angelegenheit dem Rechtsanwalt zustehenden Verfahrensgebühr ohne Berücksichtigung einer Erhöhung nach Nummer 1008.

 
Unterabschnitt 2
Revision, bestimmte Beschwerden und Rechtsbeschwerden
Vorbemerkung 3.2.2:
Dieser Unterabschnitt ist auch anzuwenden in Verfahren
1.
über Rechtsbeschwerden
a)

in den in der Vorbemerkung 3.2.1 Nr.

2 genannten Fällen,

b)

nach § 23 KapMuG und

c)

nach § 1065 ZPO,

2.

vor dem Bundesgerichtshof über Berufungen, Beschwerden oder Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen des Bundespatentgerichts und

3.

vor dem Bundesfinanzhof über Beschwerden nach § 128 Abs.

3 FGO.

3206Verfahrensgebühr, soweit in Nummer 3212 nichts anderes bestimmt ist ..........1,6
3207Vorzeitige Beendigung des Auftrags oder eingeschränkte Tätigkeit des Anwalts:
Die Gebühr 3206 beträgt ..........

1,1
Die Anmerkung zu Nummer 3201 gilt entsprechend. 
3208Im Verfahren können sich die Parteien oder die Beteiligten nur durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen:
Die Gebühr 3206 beträgt ..........


2,3
3209Vorzeitige Beendigung des Auftrags, wenn sich die Parteien oder die Beteiligten nur durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen können:
Die Gebühr 3206 beträgt ..........



1,8
Die Anmerkung zu Nummer 3201 gilt entsprechend. 
3210Terminsgebühr, soweit in Nummer 3213 nichts anderes bestimmt ist ..........1,5
Absatz 1 Nr.

1 und 3 sowie die Absätze 2 und 3 der Anmerkung zu Nummer 3104 und Absatz 2 der Anmerkung zu Nummer 3202 gelten entsprechend.

 
3211Wahrnehmung nur eines Termins, in dem der Revisionskläger oder Beschwerdeführer nicht ordnungsgemäß vertreten ist und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil, Versäumnisentscheidung oder zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung gestellt wird:
Die Gebühr 3210 beträgt ..........




0,8
Die Anmerkung zu Nummer 3105 und Absatz 2 der Anmerkung zu Nummer 3202 gelten entsprechend. 
3212Verfahrensgebühr für Verfahren vor dem Bundessozialgericht, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG) ..........
105,00 bis 1 151,00 €
3213Terminsgebühr in Verfahren vor dem Bundessozialgericht, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG) ..........
105,00 bis 1 079,00 €
Satz 1 Nr.

1 und 3 sowie Satz 2 der Anmerkung zu Nummer 3106 gelten entsprechend.

 
Abschnitt 3
Gebühren für besondere Verfahren
Unterabschnitt 1
Besondere erstinstanzliche Verfahren
Vorbemerkung 3.3.1:
Die Terminsgebühr bestimmt sich nach Abschnitt 1.
3300Verfahrensgebühr 
1.

Diese Kosten werden dann also für den Markt frei gegeben. Bei einer wertabhängigen Gebühr erfolgt die Anrechnung nach dem Wert des Gegenstands, der auch Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist.
(5) Soweit der Gegenstand eines selbstständigen Beweisverfahrens auch Gegenstand eines Rechtsstreits ist oder wird, wird die Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Rechtszugs angerechnet.
(6) Soweit eine Sache an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen wird, das mit der Sache bereits befasst war, ist die vor diesem Gericht bereits entstandene Verfahrensgebühr auf die Verfahrensgebühr für das erneute Verfahren anzurechnen.
(7) Die Verfahrensgebühr für einen Urkunden- oder Wechselprozess wird auf die Verfahrensgebühr für das ordentliche Verfahren angerechnet, wenn dieses nach Abstandnahme vom Urkunden- oder Wechselprozess oder nach einem Vorbehaltsurteil anhängig bleibt (§§ 596 und 600 ZPO).
(8) Die Vorschriften dieses Teils sind nicht anzuwenden, soweit Teil 6 besondere Vorschriften enthält.

Abschnitt 1
Erster Rechtszug
Vorbemerkung 3.1:
Die Gebühren dieses Abschnitts entstehen in allen Verfahren, für die in den folgenden Abschnitten dieses Teils keine Gebühren bestimmt sind.
3100Verfahrensgebühr, soweit in Nummer 3102 nichts anderes bestimmt ist ..........1,3
(1) Die Verfahrensgebühr für ein vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger wird auf die Verfahrensgebühr angerechnet, die in dem nachfolgenden Rechtsstreit entsteht (§ 255 FamFG).
(2) Die Verfahrensgebühr für ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG wird auf die Verfahrensgebühr für ein sich anschließendes Verfahren angerechnet.
 
31011.

Sind mehrere Gebühren entstanden, ist für die Anrechnung die zuletzt entstandene Gebühr maßgebend. Von diesen Mehrbeträgen sind dann 0,5 % beziehungsweise 0,25 % zu berechnen und mit der „Grundgebühr“ zu addieren.

Da die zweite Kategorie Beträge bis einschließlich 10.000 Euro umfasst, die 2.500 Euro übersteigen, fallen Beträge bis maximal 7.500 Euro in diese Kategorie.

Sie fällt zusätzlich zu den übrigen Anwaltskosten an.

Hebegebühr beim Rechtsanwalt

Die Hebegebühr fällt bei einem Rechtsanwalt immer dann an, wenn der Mandant ihm den Auftrag erteilt, einen bestimmten Geldbetrag oder wertvollen Gegenstand in Empfang zu nehmen, zu verwahren und schließlich an den letztendlichen Empfangsberechtigten weiterzuleiten.

Ein solcher Auftrag erfolgt in der Praxis beispielsweise, wenn eine fristgerechte Überweisung von Geld vorgenommen werden muss oder wenn eine Wertsache, zum Beispiel ein Gemälde oder andere Kunstgegenstände oder wertvoller Schmuck, an eine andere Person übergeben werden muss.

Die Hebegebühr dient dazu, dem Rechtsanwalt den Verwaltungsaufwand zu ersetzen, der ihm die Verwahrung und Weiterleitung entstanden ist.

nach dem Gebrauchsmustergesetz, wenn sich die Beschwerde gegen einen Beschluss richtet,

a)

durch den die Anmeldung zurückgewiesen wird,

b)

durch den über den Löschungsantrag entschieden wird,

 
3.

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Wie hoch sind Hebegebühren? Wird der Antrag beim Vollstreckungsgericht und beim Prozessgericht gestellt, entsteht die Gebühr nur einmal.

 
3329Verfahrensgebühr für Verfahren auf Vollstreckbarerklärung der durch Rechtsmittelanträge nicht angefochtenen Teile eines Urteils (§§ 537, 558 ZPO) ..........
0,5
3330Verfahrensgebühr für Verfahren über eine Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ..........
in Höhe der
Verfahrensgebühr
für das Verfahren,
in dem die Rüge
erhoben wird,
höchstens 0,5,
bei Betragsrahmen-
gebühren
höchstens
280,00 €
3331Terminsgebühr in Verfahren über eine Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ..........
in Höhe der
Terminsgebühr
für das Verfahren,
in dem die Rüge
erhoben wird,
höchstens 0,5,
bei Betragsrahmen-
gebühren
höchstens
280,00 €
3332Terminsgebühr in den in Nummern 3324 bis 3329 genannten Verfahren ..........0,5
3333Verfahrensgebühr für ein Verteilungsverfahren außerhalb der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung ..........
0,4
Der Wert bestimmt sich nach § 26 Nr.

1 und 2 RVG. Eine Terminsgebühr entsteht nicht.

 
3334Verfahrensgebühr für Verfahren vor dem Prozessgericht oder dem Amtsgericht auf Bewilligung, Verlängerung oder Verkürzung einer Räumungsfrist (§§ 721, 794a ZPO), wenn das Verfahren mit dem Verfahren über die Hauptsache nicht verbunden ist ..........


1,0
3335Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Prozesskostenhilfe ..........in Höhe der
Verfahrensgebühr
für das Verfahren,
für das die
Prozesskostenhilfe
beantragt wird,
höchstens 1,0,
bei Betragsrahmen-
gebühren
höchstens
550,00 €
3336(weggefallen) 
3337Vorzeitige Beendigung des Auftrags im Fall der Nummern 3324 bis 3327, 3334 und 3335:
Die Gebühren 3324 bis 3327, 3334 und 3335 betragen höchstens ..........

0,5
 Eine vorzeitige Beendigung liegt vor,
1.

wenn der Auftrag endigt, bevor der Rechtsanwalt den das Verfahren einleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag oder die Zurücknahme des Antrags enthält, eingereicht oder bevor er einen gerichtlichen Termin wahrgenommen hat, oder

2.

soweit lediglich beantragt ist, eine Einigung der Parteien oder der Beteiligten zu Protokoll zu nehmen oder soweit lediglich Verhandlungen vor Gericht zur Einigung geführt werden.

 
3338Verfahrensgebühr für die Tätigkeit als Vertreter des Anmelders eines Anspruchs zum Musterverfahren (§ 13 KapMuG) ..........0,8
3339Verfahrensgebühr für das Umsetzungsverfahren nach dem VDuG ..........
Bei der Vertretung mehrerer Verbraucher, die verschiedene Ansprüche geltend machen, entsteht die Gebühr jeweils besonders.
0,5
Abschnitt 4
Einzeltätigkeiten
Vorbemerkung 3.4:
Für in diesem Abschnitt genannte Tätigkeiten entsteht eine Terminsgebühr nur, wenn dies ausdrücklich bestimmt ist.
3400Der Auftrag beschränkt sich auf die Führung des Verkehrs der Partei oder des Beteiligten mit dem Verfahrensbevollmächtigten:
Verfahrensgebühr ..........


in Höhe der
dem Verfahrens-
bevollmächtigten
zustehenden
Verfahrensgebühr,
höchstens 1,0,
bei Betragsrahmen-
gebühren
höchstens
550,00 €
Die gleiche Gebühr entsteht auch, wenn im Einverständnis mit dem Auftraggeber mit der Übersendung der Akten an den Rechtsanwalt des höheren Rechtszugs gutachterliche Äußerungen verbunden sind.
3401Der Auftrag beschränkt sich auf die Vertretung in einem Termin im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs.

3:
Verfahrensgebühr ..........



in Höhe der
Hälfte der
dem Verfahrens-
bevollmächtigten
zustehenden
Verfahrensgebühr
3402Terminsgebühr in dem in Nummer 3401 genannten Fall ..........in Höhe der
einem Verfahrens-
bevollmächtigten
zustehenden
Terminsgebühr
3403Verfahrensgebühr für sonstige Einzeltätigkeiten, soweit in Nummer 3406 nichts anderes bestimmt ist ..........
0,8
Die Gebühr entsteht für sonstige Tätigkeiten in einem gerichtlichen Verfahren, wenn der Rechtsanwalt nicht zum Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten bestellt ist, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist. 
3404Der Auftrag beschränkt sich auf ein Schreiben einfacher Art:
Die Gebühr 3403 beträgt ..........

0,3
Die Gebühr entsteht insbesondere, wenn das Schreiben weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthält. 
3405Endet der Auftrag 
1.

Muss der Anwalt aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder Aufforderung des Gerichtes Kopien fertigen, um diese Dritten zuzustellen oder diese zu unterrichten, kann der Anwalt nur die Kopierkosten verlangen, wenn dafür mehr als 100 Seiten zu kopieren waren.