Wenn nötig, klärt die Kinder- und Jugendhilfe ab, ob das Kindeswohl gefährdet und ein Hilfebedarf gegeben ist.
Was ist zu tun?
aufgrund konkreter Beobachtungen
durch Beratungsstellen
an die Kinder- und Jugendhilfe
Mitteilung
Jede Person, die sich Sorgen um das Wohlergehen eines Kindes macht, kann sich damit an die Kinder- und Jugendhilfe wenden, egal ob als Privatperson oder in einem beruflichen Zusammenhang.
Liegt eine Kindeswohlgefährdung vor, werden Erziehungshilfen vereinbart. Anhaltspunkte ergeben sich aus eigenen Wahrnehmungen, Erzählungen des Kindes/Jugendlichen und fachlichen Schlussfolgerungen. Für die Mitteilung selbst empfehlen wir die Verwendung des Formulars auf unserer Website.
Die Kinder- und Jugendhilfe geht jedem Hinweis auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung nach und klärt ab, ob ein Hilfebedarf besteht oder ob das Wohl des Kindes gefährdet ist.
Die Sozialarbeiter:innen wissen, wo Familien Unterstützung bekommen (z.B. Über den eigenen Aufgabenbereich hinausgehende Nachforschungen sind nicht notwendig, einfache Nachfragen hingegen schon.
Quelle und weitere Infos gibts hier
Ein begründeter Verdacht liegt vor, wenn konkrete - über Vermutungen hinausgehende - Anhaltspunkte für die Gefährdung vorliegen und sich die Anhaltspunkte auf ein konkretes, namentlich bekanntes Kind beziehen.
Am Ende dieser Seite führt ein Link zu den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe in den Bundesländern.
Bestimmte Fachkräfte – etwa aus den Bereichen (Elementar)pädagogik, Medizin, Psychologie oder Psychotherapie – sind zur Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet, wenn der Verdacht im Rahmen ihrer Berufstätigkeit entsteht und die Gefährdung nicht durch das Handeln der Fachleute selbst abgewendet werden kann.
Um den Gefährdungsverdacht präzise darzustellen, soll das Formular für die Mitteilungspflicht im Anhang verwendet werden.
Nach Einlangen der Mitteilung leitet die Kinder- und Jugendhilfe eine Gefährdungsabklärung ein, um das Gefährdungsrisiko einzuschätzen.
Manchmal sind es andere Personen, die sich Sorgen um ein Kind machen. Nicht immer erweist sich ein Verdacht als zutreffend. in einer Familienberatungsstelle oder einem Kinderschutzzentrum). Bedenken Sie bitte, dass ein einfaches E-Mail keine vertrauliche Information sicherstellt, lesen Sie dazu auch unseren Datenschutzhinweis.
Bestimmte Berufsgruppen sind zu einer Meldung bzw.
Es werden, wenn erforderlich, Hilfemaßnahmen zur Beseitigung der Gefahrensituation gesetzt.
Oft können auch während dem Abklärungsprozess durch Beratung, Empfehlungen oder Interventionen ausreichende Lösungen gefunden werden.
Klärung
Sorgen um ein Kind
Alle, die einen begründeten Verdacht haben, dass Kinder oder Jugendliche misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden, können sich an die Kinder- und Jugendhilfe jenes Bundeslandes wenden, in dem sich die Kinder oder Jugendlichen aufhalten.
Zur Gefährdungsabklärung werden unter anderem Gespräche mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen, ihren Eltern und Bezugspersonen geführt, ihre Wohn- und Aufenthaltsorte besucht sowie Gutachten erstellt. Nur, wenn es zu keiner Einigung zwischen Eltern und Kinder- und Jugendhilfe kommt, entscheidet das Gericht.
Sozialarbeiter*innen nehmen Meldungen über Kindeswohlgefährdung entgegen und überprüfen die Gefährdungssituation nach einem standardisierten Verfahren.
In beiden Fällen kann man sich an die Kinder- und Jugendhilfe wenden.
Eine Mitteilungspflicht besteht, wenn
Der Verdacht muss sich auf eine aktuell vorliegende Gefährdung beziehen bzw.
Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
WENN DAS KINDESWOHL GEFÄHRDET IST ...!
Wann ist das Kindeswohl gefährdet und wann ist eine Einrichtung verpflichtet, eine Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe zu machen?
Diese Mitteilungspflicht ist im § 37 Bundes Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 verankert, aber auch in gesetzlichen Bestimmungen für verschiedene Berufsgruppen (z.B. Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet. Kann das Wohl des Kindes in seiner Herkunftsfamilie auch mit Unterstützung der Erziehung (zum Beispiel Erziehungsberatung, Familienintensivbetreuung) nicht sichergestellt werden, sorgt die Kinder- und Jungendhilfe für die Betreuung bei Verwandten (zum Beispiel nicht im Haushalt lebender anderer Elternteil, Großeltern), in einer Pflegefamilie oder in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
Schulunterrichtsgesetz, Kinderbetreuungsgesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, ...).
Im § 40 (5) Oö. KJHG 2014 ist außerdem geregelt, dass Personen oder Einrichtungen, die dieser Mitteilungspflicht unterliegen, auch verpflichtet sind, im Rahmen der Abklärung der Kinder- und Jugendhilfe die erforderlichen Auskünfte über die betroffenen Kinder und Jugendlichen zu erteilen.
Weitere Informationen zu den Mitteilungspflichten und ein Formular für eine Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe finden Sie auch auf gewaltinfo.at.
Gefährdungsmitteilung
Damit ist eine sichere, verschlüsselte Übermittlung gewährleistet.
Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung
Die Kinder- und Jugendhilfe im Wohnbezirk des Kindes ist zuständig.
Was passiert bei einer Mitteilung?
mehr dazuManchmal wissen Eltern einfach nicht mehr weiter.
Das geht entweder telefonisch unter den Kontakten oder mit unserem Online-Formular.
Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen werden.