Januar 2025. So wurde unter anderem das Bußgeld für das unnötige Laufenlassen des Motors von 60 auf 80 Franken erhöht.
Außerdem wird das Projekt 'Lärmblitzer' als erfolgreich eingestuft und weitergeführt: Der Schweizer Bundesrat kommt zu dem Ergebnis, dass Lärmblitzer laute Fahrzeuge identifizieren können.
Der Schweizer Bundesrat hat deshalb beschlossen, "die Machbarkeit zu vertiefen, bevor er einen allfälligen Auftrag zur Schaffung von konkreten Rechtsgrundlagen erteilt."
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Okt. 2024, in Kraft seit 1. Zudem werden bestehende lärmbezogene Ordnungsbussen, etwa für unnötiges Laufenlassen des Motors, von 60 auf 80 Franken erhöht.Motorräder, die ab dem 1.
Besonders im Fokus stehen dabei bewusst erzeugte Auspuffknalle und unnötiger Motorbetrieb. Ein entsprechendes Pilotprojekt im Kanton Genf verlief erfolgreich. Die neuen Regelungen gelten für in- und ausländische Fahrer gleichermaßen und sollen dazu beitragen, die Lebensqualität in stark belasteten Gebieten zu verbessern.
Darüber hinaus wird die Nutzung von Veloverkehrsflächen klarer geregelt.
Zudem verschärfte der Schweizer Bundesrat bereits bestehende Sanktionen. Januar 2025 treten in der Schweiz neue Regelungen im Strassenverkehr in Kraft, die auf erhöhte Sicherheit und Umweltfreundlichkeit abzielen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Vermeidbarer Lärm, insbesondere durch manipulierte Auspuffanlagen, ist künftig ausdrücklich verboten.
Die genaue Höhe der Strafe hängt vom Einzelfall ab und wird von den Gerichten festgelegt.
Auch das unnötige Laufenlassen des Motors wird ab 2025 strenger geahndet. Fahrer und Fahrerinnen könnten aktuell nicht erkennen, ob sie einen definierten Grenzwert überschreiten.
10.200 Euro, 11.000 USD). Januar 2025 hergestellt oder in die Schweiz importiert werden, müssen die neuesten Abgasvorschriften («Euro 5+») erfüllen. Diese Regelung gilt sowohl für Autos als auch für Motorräder, die im Stand ohne Grund den Motor laufen lassen und dadurch vermeidbaren Lärm erzeugen. Die Schweizer Behörden können zudem eine Meldung an die zuständigen Stellen im Herkunftsland des Fahrers machen, um wiederholte Verstöße zu verhindern.
Mittelfristig prüft der Bundesrat den Einsatz sogenannter Lärmblitzer.
Die Busse erhöht sich von bisher 60 auf 80 Franken. Verstösse können mit Bussen von bis zu 10’000 Franken geahndet werden. Januar 2025 ist es ausdrücklich verboten, unnötigen Lärm mit Auspuffanlagen zu erzeugen. Falls dies nicht möglich ist, kann das Fahrzeug bis zur Zahlung der Strafe sichergestellt werden.
Autofahrer und Motorradfahrer, die vermeidbaren Lärm erzeugen, müssen mit hohen Strafen rechnen. Januar 2025 treten in der Schweiz verschärfte Bestimmungen gegen vermeidbaren Fahrzeuglärm in Kraft. Diese Geräte sollen laute Fahrzeuge automatisch erkennen und registrieren. Allerdings ist den Beamten auch klar, dass die Herausforderungen, um eine rechtliche Grundlage für Lärmblitzer zu schaffen, nicht ohne sind.
Beispielsweise gelten unterschiedliche gesetzliche Anforderungen an die Lärmgrenzwerte – je nach Alter der Fahrzeuge und Fahrzeugkategorie.
Gleichzeitig treten verschärfte Geräuschvorschriften für die Erstzulassung in Kraft.
Ab dem 1.
Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Lärmbelastung in Wohngebieten und auf Straßen deutlich zu senken.
Kern der neuen Regelung ist das ausdrückliche Verbot von vermeidbarem Auspufflärm, insbesondere das bewusste Erzeugen von Knallgeräuschen, auch bekannt als „Pop and Bang“. Allerdings müssen noch rechtliche und technische Fragen geklärt werden, bevor Lärmblitzer landesweit eingeführt werden können.
Mit den neuen Vorschriften ab 2025 verfolgt die Schweiz eine konsequente Strategie zur Lärmreduktion im Straßenverkehr.
In diesem Modus können Lenkerinnen und Lenker das Lenkrad loslassen und müssen den Verkehr nicht ständig überwachen, sollten jedoch jederzeit bereit sein, die Kontrolle zu übernehmen, wenn das System dies verlangt.
Die Fahrausbildung wird erweitert, um Kenntnisse über Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme zu vermitteln.
Laut dem Bundesamt für Straßen (ASTRA) können solche Fälle von der Polizei leicht erkannt und geahndet werden. Man möchte damit unter anderem die Tuning-Szene, die für solche Praktiken bekannt sein soll, stark eingeschränken.
Autofahrer und Motorradfahrer, die gegen diese Vorschrift verstoßen, riskieren Bussen von bis zu 10.000 Franken (ca.
Dies betrifft insbesondere das absichtliche Erzeugen von Knallgeräuschen.
Ab 2025 droht in der Schweiz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Franken, das vom Gericht im Einzelfall bemessen wird. Wer mit einem ausländischen Fahrzeug erwischt wird, muss die Busse in der Regel sofort vor Ort begleichen.
Ab dem 1. 42 Abs. 1 SVG) Fahrzeugführer, Mitfahrende und Hilfspersonen dürfen keinen vermeidbaren Lärm erzeugen. I der V vom 16. Technische Manipulationen am Fahrzeug bleiben verboten.