Ob sich das auch für Ihr Haus lohnt, finden Sie hier heraus:
Die genauen Fristen und Regelungen für die Kündigung Ihres Stromvertrages bei einem Umzug finden Sie in den Vertragsunterlagen Ihres Stromvertrags.
Anbieter sind gesetzlich verpflichtet, betroffene Kunden rechtzeitig über Änderungen zu informieren und dabei ausdrücklich auf das bestehende Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. zum nächstmöglichen Termin. Entscheidend ist die Vertragsart:
Ein Grundversorgungsvertrag kommt in der Regel mit den örtlichen Stadtwerken zustande.
Alle Fristen, Sonderkündigungsrechte und eine Vorlage auf einen Blick.
Zu wann Sie Ihren Stromvertrag kündigen können, hängt von der Mindestvertragslaufzeit und der Kündigungsfrist Ihres Vertrags ab. In der Grundversorgung muss das sechs Wochen im Voraus, ansonsten vier Wochen im Voraus geschehen.
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Zum Beispiel:
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Auch nach einer Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Berufen Sie sich auf das Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs und nennen Sie den Grund.
1. Im Allgemeinen gilt im Falle einer Preiserhöhung immer ein Sonderkündigungsrecht, schließlich haben sich dadurch die originalen Vertragsbestimmungen geändert. Wichtig ist, zeitnah zu reagieren: In der Regel muss die Kündigung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung erfolgen.
Wird diese Frist versäumt, gelten die neuen Bedingungen automatisch.
Damit eine Sonderkündigung wirksam ist, muss sie in schriftlicher Form erfolgen. Vergleichen Sie also früh genug die für Sie infrage kommenden Anbieter über einen Stromvergleichsrechner im Internet.
Nach Vertragsabschluss übernimmt in der Regel der neue Stromversorger die Kündigung beim bisherigen Anbieter für Sie.
Wichtig: Klären Sie unbedingt, ob Ihr neuer Wunsch-Anbieter die Kündigungsfrist einhalten kann! Und natürlich vor Ablauf Ihres aktuellen Vertrags .
Sonderkündigungsrecht
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Energievertrags wird oftmals angegeben, wann eine außerordentliche Kündigung möglich ist.
Ebenso ist zu beachten, dass ein etwaiger Neukundenbonus bei einer Sonderkündigung entfallen kann, diese werden in der Regel nämlich erst nach einem Jahr ausgezahlt.
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Jetzt Ersparnis berechnenUmzug
Beim Umzug haben Verbraucher in der Regel ein Sonderkündigungsrecht für ihren Strom- oder Gasvertrag, wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht zu den gleichen Bedingungen liefern kann.
Eine Belieferung ist dann schlichtweg nicht möglich, somit dürfen Kunden dann außerordentlich kündigen.
Eine Sonderkündigung muss mindestens sechs Wochen vor dem Umzug ausgesprochen werden. Dokumentieren Sie die Zählerstände an beiden Adressen.
Viele Stromanbieter haben auf ihren Webseiten bereits die Möglichkeit, einen Umzugservice via Formular zu nutzen.
Prüfen Sie circa 8 Wochen vorher verschiedenen Stromanbieter und ihre Tarife. Das gilt besonders dann, wenn es am neuen Wohnort keine günstigere Alternative gibt, Verbraucher sollten das frühzeitig überprüfen. Verbraucher müssen darin den Wohnortwechsel als Grund anführen und die neue Adresse nennen. In diesen Fällen greift ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht – egal, was sonst im Vertrag steht.
Gut zu wissen: Wenn Sie nach dem Umzug zu einem neuen Anbieter wechseln, übernimmt dieser in der Regel die Kündigung für Sie.
Es gibt aber auch Situationen, in denen Sie besser selbst kündigen sollten. Hierzu gibt es allerdings eine Ausnahme: Das Sonderkündigungsrecht setzt die eigentlichen Kündigungsbedingungen außer Kraft und gibt Verbrauchern die Möglichkeit, ihren Stromvertrag oder Gasvertrag außerordentlich zu kündigen. Das gibt Ihnen Zeit, den günstigsten Stromabieter zu finden.
Informieren Sie den Anbieter rechtzeitig [6 Wochen bis spätestens 14 Tage] vor Umzug über den Wechsel der Lieferadresse und das Datum des Neueinzugs. Der Energieanbieter hat dann zwei Wochen Zeit, um ein neues Lieferangebot zu den exakt gleichen Konditionen auszustellen – tut er das nicht, so muss er die Kündigung innerhalb einer Woche bestätigen.
Im Falle eines Wohnortswechsels lautet die entscheidende Frage: Besteht ein Sonderkündigungsrechtbei Umzug? Wenn nein, müssen Sie sich an die festgeschriebene Kündigungsfrist des Vertrages halten.
Ausnahme: Ihr aktueller Energie-Anbieter kann keinen Strom in Ihr neues Zuhause liefern oder verlangt dort höhere Preise als an der alten Adresse.
Eine Sonderkündigung muss zudem schriftlich erfolgen, bei manchen Anbietern ist dies auch via Kundenkonto möglich. Haben betroffene Verbraucher keine formal korrekte Mitteilung erhalten, so ist eine Preiserhöhung nichtig – Kunden können dann der Preiserhöhung widersprechen.
Selbstwirksame Preiserhöhungen müssen aber nicht einfach so hingenommen werden, die Rechte von Energiekunden wurden in den letzten Jahren rechtlich gestärkt.
Im Falle einer Preisänderung – sei es eine Erhöhung oder Senkung. Um die Kündigungsfrist einzuhalten, müssen Sie in den meisten Fällen spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen.
Wechseln Sie nach einem Umzug zu einem neuen Stromanbieter, übernimmt dieser meist die Kündigung Ihres alten Vertrags für Sie.
Sie können Ihren bisherigen Stromvertrag aber auch selbst kündigen. Verbraucher sind aber angeraten, gleichzeitig den Markt nach Alternativen zu prüfen – ein Tarifwechsel ist nämlich nur dann lohnenswert, wenn es anderswo eine günstigere Lösung gibt. Erfolgt dieser Hinweis nicht oder nicht ordnungsgemäß, treten die geplanten Änderungen nicht wirksam in Kraft.
Es gilt folgende Regel: Ein Anbieter muss am neuen Wohnort die Fortsetzung der Belieferung zu identischen Konditionen gewährleisten können.
Konkret bedeutet das: Sowohl die Leistung als auch der Preis dürfen sich nicht verändern, und auch Restlaufzeit und Kündigungsfristen müssen gleich bleiben. Auch hier achten Sie bitte auf eine Bestätigung.
Ziehen Sie in eine Wohnung, die bereits vertraglich an einen Stromlieferanten gebunden ist [WG, Partner, zu den Eltern, Studentenwohnheim], informieren Sie Ihren Stromversorger rechtzeitig über die Situation.
So verpassen Sie keine Frist.