Krankenversicherung für ehemalige zeitsoldaten

Wird hier kein besonderer Beginn festgelegt, beginnt die Mitgliedschaft mit dem Eingang des Antrages bei der Krankenkasse.

Ausschluss von Versicherungsfreiheit

Grundsätzlich ist es so, dass Personen bei der Aufnahme einer Beschäftigung nach Vollendung des 55. hauptberuflich Selbständig waren (§ 6 Abs. 3 a SGB  V).

Versicherungsfreiheit für eine während dieser Zeit aufgenommene Beschäftigung kommt allerdings nicht zustande, wenn nach dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis der Beitritt zur Krankenversicherung erklärt, oder eine Auffangversicherung begründet wurde.

Nimmt der ehemalige Zeitsoldat im direkten Anschluss an sein Dienstverhältnis eine Beschäftigung auf, ist für diese Beschäftigung zwar keine Versicherungspflicht gegeben, er hat aber die Möglichkeit seinen Beitritt zu erklären oder die Versicherungspflicht in der Auffangversicherung in Anspruch zu nehmen.

Anwartschaftsversicherung

Grundsätzlich setzt sich für Personen, deren Versicherungspflicht endet, die Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt (§ 188 Abs.

4 SGB V).

So ist es auch bei Personen die aus der Krankenversicherungspflicht ausscheiden und in ein Dienstverhältnis als Zeitsoldat eintreten. Dieses Beitrittsrecht kann gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 2 Nr. 6 SGB V innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis ausgeübt werden.

Lebensjahres erfolgte vor oder am 1. Durch diese Regelungen sollen sie auch in beitragsrechtlicher Hinsicht unterstützt werden.

Beitrittsmöglichkeiten

Für Zeitsoldaten die ab dem 31.12.2018 aus ihrem Dienstverhältnis ausscheiden, wurde im § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) ein Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen, das Ihnen den Beitritt innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst ermöglicht.

Lebensjahr ausscheiden, durch das neue GKV-VEG erfüllen können.

Die Kriterien für die Pflichtmitgliedschaft in die KVdR werden wohl die meisten Zeitsoldaten nicht erfüllen.

Die Unterschiede zwischen der freiwilligenVersicherung in der GKV als Reiter-7in zur Pflichtmitgliedschaft in der KVdR sind ähnlich zu den oben aufgeführten – die vor Rentenbeginn gelten.

Zur Beitragsberechnung bei freiwillig gesetzlich versicherten Rentnern werden herangezogen:

  • gesetzliche Rente und Witwen-/r-Rente
  • Betriebsrenten, Direktversicherungen
  • Erwerbseinkommen aus angestellter oder selbstständiger Tätigkeit (viele Rentner arbeiten ja auch)
  • Vermietung und Verpachtung
  • Private Renten u.a.

    Das spart Zeit und Wege und man behält den Überblick.

    Anwartschaft ist notwendig

    Die Anwartschaftsversicherung in der privaten Krankenversicherung und die Pflegepflichtversicherung bilden nach wie vor die Basis der soldatischen Krankenvorsorge. Kommt die freiwillige Versicherung zustande, so beginnt sie mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis.

    Auffangversicherung

    Scheiden Zeitsoldaten aus ihrem Dienstverhältnis aus und haben sie es versäumt die freiwillige Versicherung zu beantragen, sind sie trotzdem durch eine Auffangversicherung gemäß § 5 Abs.

    1 Nr. 13 SGB V abgesichert. Der Arbeitgeber ist hier verpflichtet, den Beitragszuschuss in der gleichen Höhe des Beitrages eines anderen versicherungspflichtig Beschäftigten zu übernehmen. bei ehemaligen Zeitsoldaten ebenso zur Anwendung kommt.

    Beitragszuschüsse

    Bisher bestand für die Dauer der Zahlung von Übergangsgebührnissen gegenüber den früheren Dienstherren ein Anspruch auf Beihilfe.

    Freiwillig beigetretene Personen müssen aus dieser Übergangsbeihilfe keine Beiträge entrichten. Januar 2019 in Kraft getreten ist, wurde für ehemalige Zeitsoldaten, die ab dem 31. Viel wichtiger ist es aber, dass schon von Beginn der Dienstzeit an eine Vorsorge getroffen wird, die später alle Möglichkeiten bietet.

    Ein Partner – zwei Systeme

    Der Deutsche BundeswehrVerband empfiehlt schon seit über 60 Jahren die Continentale Krankenversicherung a.G.

    Im Fall von Erkrankungen erhalten sie statt dessen medizinische Versorgung und notwendigen Behandlungen im Wege der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung (Freie Heilfürsorge) . Es besteht hier keine Beitragspflicht, weil die Übergangsbeihilfe dem Dienstverhältnis zugerechnet wird.

    Es gibt hier aber auch eine Ausnahme, und zwar dann, wenn bereits für die Dauer der Dienstzeit Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung bestanden hat.

    Was hier noch einfach klingt, ist es in der Realität gewiss nicht mehr. Doch wie können sie sich nach dem Ende der Dienstzeit versichern?

    Freiwillig gesetzlich versichert nach Dienstzeitende

    Mit dem Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG), welches zum 1. In diesem Fall besteht auch für diese Einmalzahlung (Übergangsbeihilfe) Beitragspflicht.

    Wichtig ist hier auch, dass die Bestimmung bei der Behandlung von Einkommen des Ehegatten nach § 2 Abs.

    4 der Beitragsverfahrensgrundsätze, bei den freiwillig versicherten Zeitsoldaten bzw. März 2012 und vor 31. Natürlich bietet auch die Continentale BKK als Partner des DBwV den ausgeschiedenen SaZ exklusive und vor allem echte geldwerte Vorteile.

    Zwei Systeme – ein Ansprechpartner

    Wir als speziell ausgebildete Bundeswehr-Experten stehen den Soldaten kompetent zur Seite, wenn es um die Frage geht, sich für das System der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung (Beitrag für ausscheidende SaZ) zu entscheiden.

    Unter Umständen ist hier eine Vergleichsberechnung nötig (siehe § 22 SGB IV)

Besonderheiten für Soldaten auf Zeit mit DZE über 55

Betrachtungszeitraum: Im Rentnerleben / Ruhestand

Allgemein:

Wer eine gesetzliche Rente bezieht, ist grundsätzlich in einer eigenen Krankenversicherung der Reiter (KVdR) versichert.

Doch nicht jeder Rentner wird dort automatisch Pflichtmitglied.

Für die Pflichtmitgliedschaft  sind bestimmte Voraussetzungen wie Vorversicherungszeiten zu erfüllen:

Wenn Du in der zweiten Hälfte Deines Erwerbslebens zu 90 Prozent ( 9/10 Regel ) gesetzlich krankenversichert warst, darfst Du in die Kran­ken­ver­si­che­rung der Rentner.

Dafür muss eine entsprechende Meldung bei der gewünschten Krankenkasse erfolgen.

Keine Altersgrenze oder andere Zugangshürden

Anders als vom Gesetz normalerweise vorgesehen, gelten für ehemalige Soldaten auf Zeit in diesem Rahmen weder die Altersgrenze von 55 Jahren noch Vorversicherungszeiten für einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Vor der entsprechenden Gesetzesänderung blieb Zeitsoldaten, die aus dem Dienstverhältnis ausscheiden und das 55.

Genauso wird beim Beitragszuschuss beim Versorgungskrankengeld verfahren. Empfänger von Übergangsgebührnissen erhalten dadurch einen Zuschuss zu den Beiträgen der (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherung in Höhe von 50 Prozent.

 

 

Die verbleibenden 30 Prozent mussten über eine private Zusatzversicherung abgesichert werden.

Im Rahmen des Versichertenentlastungsgesetzes wurde diese Beihilferegelung durch die Zahlung von Zuschüssen ersetzt.

Und das kostenlos. Diese Personen sind dann anderweitig versichert und können deshalb ihren Austritt erklären, um die oben genannte freiwillige Versicherung zu umgehen. Diese Auffangversicherung besteht allerdings nur dann, wenn vor dem Dienstverhältnis als Soldat eine gesetzliche Krankenversicherung bestanden hat und nach dem Dienstverhältnis keine andere Absicherung für den Krankheitsfall zustande gekommen ist.

Sollte eine Anwartschaftsversicherung in der privaten Krankenversicherung bestanden haben, so schließt dies die Möglichkeit zum freiwilligen Beitritt nicht aus.

Auch die Auffangversicherung muss bei der Krankenkasse mit einem entsprechenden Vordruck und dem Nachweis über die Dauer der Dienstzeit gemeldet werden, sie beginnt dann ebenso mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis

Übergangsregelung für privat versicherte Zeitsoldaten

Ehemalige Zeitsoldaten, die privat krankenversichert waren, haben auch die Möglichkeit des Beitrittes zur gesetzlichen Krankenversicherung (§ 324 SGB V).

Dies ist aber an folgende Voraussetzungen gebunden.

Das 55. Studium, selbstständig oder angestellt, Beamter oder Berufssoldat, wie hoch wird das Einkommen später sein, ist ein Lebenspartner oder sogar schon eine Familie vorhanden oder geplant? Eine Versicherungspflicht, der sich kein Bürger in diesem Lande entziehen darf… Auch nicht die Soldaten der Bundeswehr.

Lassen Sie sich beraten

Sprechen Sie uns daher möglichst schon zu Beginn ihrer Dienstzeit an, um Sie über die Möglichkeiten, die sich ihnen schon während der Dienstzeit bieten, zu informieren.

Nun haben SaZ in der Regel die Möglichkeit, sich nach DZE für eines der beiden Krankenversicherungssysteme zu entscheiden. Regelungen beachten), allerdings als Reiter wiederum freiwillig gesetzlich versichert sein werden – weil sie die Vorversicherungszeiten in der GKV nicht erfüllen um in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu gelangen.

Freie Heilfürsorge in der Dienstzeit - aber welche Krankenkasse danach?

Eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, wie sie für Arbeitnehmer, Auszubildende und Studenten gilt, besteht für Zeitsoldaten und -soldatinnen nicht.

Sie haben die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (UTV). Seit Anfang 2019 wird auch die Continentale Betriebskrankenkasse (BKK) als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) empfohlen. Weiterversicherung in deiner Krankenkasse). Dabei kommt der exklusive Partnerservice der Continentale ins Spiel.

Januar 2019.

  • Das sich daraus ergebende Beitrittsrecht zur freiwilligen Krankenversicherung muss bis zum 31. Vorausgesetzt, du warst 12 Monate unmittelbar vor Rentenbeginn oder 23 Monate ohne Unterbrechung in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung, gesetzlich versichert.

    Zwischenfazit:

    Die Kriterien für die freiwillige gesetzliche Versicherung als Rentner-/insollten alle (die es wollen) ehemaligen Zeitsoldaten, die nach ihrem 55.

    Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung des Zuschusses beim Bundesverwaltungsamt.

    Kombinieren ist sinnvoll

    Private Zusatzversicherungen sollten das System der gesetzlichen Krankenkasse sinnvoll ergänzen.